Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck und Ziele

(1) Die Unterschutzstellung dient der Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für die in Anlage 1 genannten natürlichen Lebensraumtypen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anhang I.

(2) Im Falle einer aus naturschutzfachlichen Gründen notwendigen Prioritätensetzung kommt folgendem Schutzgut oberste Priorität zu:

– Code-Nr. 9110, Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum).