Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck und Ziel

Die Unterschutzstellung dient der Pflanzenart, Code-Nr. 4066, Grünspitz-Streifenfarn (Asplenium adulterinum) nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Anhang II zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes.