Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Kleinere in der Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch südlich der Alois Schwachsiedlung zwischen Hauser und Wöllinger Graben gelegene Waldflächen werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 46 „Breitenau-Lantsch“ bezeichnet.