Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Die Ziele zur Erhaltung und Entwicklung des Fledermausquartiers und des angrenzenden Jagdreviers sind durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege von Naturschutzprojekten anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere:

1. für das Schloss Eggenberg:

a) die Erhaltung und Verbesserung der Ein- und Ausflugsöffnungen,

b) die Erhaltung und Verbesserung aller Hangplätze und

c) die Verhinderung der Eindringung von Tauben in die Fledermausquartiere,

2. für die Parkanlage:

a) die Erhaltung der Gehölzbestände,

b) die Erhaltung des bestehenden Stillgewässers auf dem Grundstück Nr. 206, KG Algersdorf, einschließlich der Verlandungszone, und

c) die Minimierung allfälliger Pestizideinsätze.