Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Die in den Gemeinden Rottenmann, Pölstal, Trieben, Hohentauern, Gaal, Wald am Schoberpaß, Mautern in Steiermark, Sankt Marein-Feistritz und Seckau gelegenen Hochlagen der östlichen Wölzer Tauern und Seckauer Alpen werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 39 „Hochlagen der östlichen Wölzer Tauern und Seckauer Alpen“ bezeichnet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2018