Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Das Gebiet „Schluchtwald der Gulling“ mit den Gemeinden Aigen im Ennstal und Oppenberg wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 36 bezeichnet.