Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage 2 dargestellten Plan im Maßstab 1:5.000.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2017
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage 2 dargestellten Plan im Maßstab 1:5.000.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2017