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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 76/2006

Änderung

LGBl. Nr. 95/2017

LGBl. Nr. 75/2021 [CELEX-Nr.: 31992L0043, 32009L0147]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 84/2005, wird verordnet:

Gegenstand

Die in der Stadtgemeinde Deutschlandsberg gelegene Deutschlandsberger Klause wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 33 „Deutschlandsberger Klause“ bezeichnet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2017

Schutzzweck

Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anlage A).

Abgrenzung des Schutzgebietes

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage 2 dargestellten Plan im Maßstab 1:5.000.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2017

Gemeinschaftsrecht

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1992, Richtlinie 92/43/EWG, zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 206 vom 22. Juli 1992, S. 7, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003, ABl. Nr. L 284 vom 31. Oktober 2003, S. 1 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL) umgesetzt.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Juni 2006, in Kraft.

Inkrafttreten von Novellen

(1) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 95/2017 treten , , , die Bezeichnung Anlage 1 und die Anlage 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 22. November 2017, in Kraft.

(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 75/2021 tritt Anlage 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. Juni 2021, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2017, LGBl. Nr. 75/2021

Anlage 1

Schutzgüter sind folgende prioritäre natürliche Lebensraumtypen gemäß :

Lebensräume nach der FFH-RL Anhang I

Code-Nr.

Lebensraumtyp

9180*

Schlucht- und Hangmischwälder

91E0*

Auenwälder mit Erle und Esche (Weichholzau)

Schutzgüter sind folgende natürliche Lebensraumtypen gemäß :

Lebensräume nach der FFH-RL Anhang I

Code-Nr.

Lebensraumtyp

8220

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation

9110

Hainsimsen-Buchenwald

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2017, LGBl. Nr. 75/2021

Anlage 2

(Anm.: der Plan ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2017

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.