Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kennzeichnung des Schutzgebietes

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln gemäß § 24 Abs. 1 Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976.

Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 100/2011