Maßnahmen
Die Ziele sollen durch die Erhaltung und Entwicklung von großflächigen störungsarmen Zonen durch Besucherlenkung und vorrangig durch Vereinbarungen im Wege des Vertragsnaturschutzes erreicht werden.
Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 100/2011
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Maßnahmen
Die Ziele sollen durch die Erhaltung und Entwicklung von großflächigen störungsarmen Zonen durch Besucherlenkung und vorrangig durch Vereinbarungen im Wege des Vertragsnaturschutzes erreicht werden.
Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 100/2011