Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Die Ziele sollen durch die Erhaltung und Entwicklung von großflächigen störungsarmen Zonen durch Besucherlenkung und vorrangig durch Vereinbarungen im Wege des Vertragsnaturschutzes erreicht werden.

Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 100/2011