Verbot
Mit Ausnahme von Bootsfahrten für Tätigkeiten im Rahmen der Wasserbauverwaltung und organisierten Bootsfahrten ohne Motorantrieb mit qualifizierten Naturführern ist das Befahren der Fließstrecke der Lafnitz mit Booten verboten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbot
Mit Ausnahme von Bootsfahrten für Tätigkeiten im Rahmen der Wasserbauverwaltung und organisierten Bootsfahrten ohne Motorantrieb mit qualifizierten Naturführern ist das Befahren der Fließstrecke der Lafnitz mit Booten verboten.