Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbot

Mit Ausnahme von Bootsfahrten für Tätigkeiten im Rahmen der Wasserbauverwaltung und organisierten Bootsfahrten ohne Motorantrieb mit qualifizierten Naturführern ist das Befahren der Fließstrecke der Lafnitz mit Booten verboten.