Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine Maßnahmen

Die Ziele sind durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes sowie im Rahmen von Naturschutzprojekten, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere:

1. für den Lebensraum Wald:

a) die Erhaltung der standorttypischen Waldgesellschaften mit einem ausreichenden Angebot an Alt- und Totholz sowie Bruthöhlen und Fledermausquartieren und

b) die selektive Eindämmung invasiver nicht heimischer Pflanzenarten,

2. für den Lebensraum Fels:

a) die Sicherung von Fledermausquartieren durch Absperren der betroffenen Höhlen und

b) die selektive Eindämmung invasiver nicht heimischer Pflanzenarten.