Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Der Schutzzweck ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, zu erreichen. Solche Maßnahmen sind insbesondere:

– die Extensivierung von Wiesenflächen und

– die einmalige zeitlich gestaffelte Mahd.

Anm.:in der Fassung LGBl. Nr. 60/2012