Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Die Unterschutzstellung dient:

1. den in der Anlage A genannten Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und bezweckt die Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes der mit B bewerteten Schutzgüter;

2. den in der Anlage A genannten Schutzgütern nach der Vogelschutz-Richtlinie und bezweckt die Erhaltung der Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in den Wanderungsgebieten für den Zugvogel.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2012