Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Der „Oberlauf der Pinka“, ein im Bereich der Marktgemeinde Pinggau gelegenes Feuchtbiotop, wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 22 „Oberlauf der Pinka“ bezeichnet.