Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Das Gebiet „Feistritzklamm/Herberstein“ mit den Gemeinden Stubenberg, Siegersdorf und St. Johann bei Herberstein wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 1 bezeichnet.