Gegenstand
Das Gebiet „Feistritzklamm/Herberstein“ mit den Gemeinden Stubenberg, Siegersdorf und St. Johann bei Herberstein wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 1 bezeichnet.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand
Das Gebiet „Feistritzklamm/Herberstein“ mit den Gemeinden Stubenberg, Siegersdorf und St. Johann bei Herberstein wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 1 bezeichnet.