Die Schlußklausel des Protokolls über die vorläufige Anwendung des Abkommens wird wie folgt abgeändert:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Schlußklausel des Protokolls über die vorläufige Anwendung des Abkommens wird wie folgt abgeändert:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)