Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ordnungsmäßigkeit des Ersuchens

Ist die zentrale Behörde des ersuchten Staates der Ansicht, daß das Ersuchen nicht diesem Übereinkommen entspricht, so unterrichtet sie unverzüglich die ersuchende Behörde und führt dabei die Einwände gegen das Ersuchen einzeln an.