Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Befreiung von der Legalisation

Ein nach diesem Übereinkommen übermitteltes Zustellungsersuchen und seine Anlagen sind von der Legalisation, der Apostille und jeder entsprechenden Förmlichkeit befreit.