Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft kann Gegenstand eines Widerspruchs oder einer Anfechtung, sofern diese Verfahren im innerstaatlichen Recht vorgesehen sind, nur dann sein, wenn die Person, die das Kind anerkennen will oder anerkannt hat, biologisch nicht sein Vater ist.