Die väterliche Abstammung jedes unehelichen Kindes kann durch freiwillige Anerkennung oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt oder begründet werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die väterliche Abstammung jedes unehelichen Kindes kann durch freiwillige Anerkennung oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt oder begründet werden.