Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beitritt

1. Sämtliche in bezeichneten Staaten können diesem Übereinkommen ab 1. Oktober 1996 beitreten.

2. Der Beitritt wird durch Hinterlegung einer Urkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen wirksam.