Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sprachen

Bei der Anerkennung als Gemeinschaftsproduktion kann die zuständige Behörde einer Vertragspartei von dem in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Gemeinschaftsproduzenten eine Endfassung des Kinofilms in einer der Sprachen dieser Vertragspartei verlangen.