Die Bestimmungen dieses Übereinkommens berühren nicht jene des zur Unterzeichnung am 15. Dezember 1956 in Paris aufgelegten Europäischen Übereinkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens berühren nicht jene des zur Unterzeichnung am 15. Dezember 1956 in Paris aufgelegten Europäischen Übereinkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten.