Einrichtungen sind vorzusehen, um kranke oder verletzte Tiere während des Transportes abzusondern; gegebenenfalls ist erste Hilfe zu leisten.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Einrichtungen sind vorzusehen, um kranke oder verletzte Tiere während des Transportes abzusondern; gegebenenfalls ist erste Hilfe zu leisten.