Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Im Hinblick auf die Bestimmung von .2 entrichtet Österreich seine Beiträge zum EUMETSAT-Haushalt ab 1. Januar 1994.

2. Mit der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erhält Österreich volles Stimmrecht im EUMETSAT-Rat.