Ordentliche und besondere Geschäftstätigkeit
Die Geschäftstätigkeit der Bank gliedert sich in eine ordentliche Geschäftstätigkeit, die aus dem ordentlichen Kapital der Bank nach finanziert wird, und eine besondere Geschäftstätigkeit, die aus den in vorgesehenen Sonderfondsmitteln finanziert wird. Die beiden Arten der Geschäftstätigkeit können kombiniert werden.
