Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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KAPITEL VIII

RECHTSSTELLUNG, IMMUNITÄTEN, VORRECHTE UND BEFREIUNGEN

Zweck dieses Kapitels

Um der Bank die Erfüllung ihres Zweckes und der ihr zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen, werden ihr im Hoheitsgebiet jedes Mitgliedslands die Rechtsstellung sowie die Immunitäten, Vorrechte und Befreiungen gewährt, die in diesem Kapitel festgelegt sind.