Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsstellung der Bank

Die Bank besitzt volle Rechtspersönlichkeit und insbesondere die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit,

i) Verträge zu schließen;

ii) unbewegliches und bewegliches Vermögen zu erwerben und darüber zu verfügen;

iii) vor Gericht zu stehen.