Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tourismus

Mit der Zusammenarbeit wird Folgendes angestrebt:

a) Förderung von Investitionen in den Tourismus;

b) Verbesserung des Fachwissens der Tourismusindustrie und Gewährleistung größerer Kohärenz der sich auf den Tourismus auswirkenden Ziele der Politik;

c) Förderung einer guten Verteilung des Tourismus über das Jahr;

d) Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Erbes für den Tourismus;

e) Gewährleistung, dass den Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umwelt in geeigneter Weise Rechnung getragen wird;

f) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch Förderung höherer Professionalität;

g) Verbesserung des Informationsflusses;

h) Intensivierung der Ausbildung in Hotelmanagement und –verwaltung und der Ausbildung in anderen Hotelberufen;

i) Veranstaltung eines Erfahrungsaustauschs zur Gewährleistung einer ausgewogenen, nachhaltigen Entwicklung des Tourismus, insbesondere durch Informationsaustausch, Ausstellungen, Tagungen und Veröffentlichungen im Tourismusbereich.