Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Energie

Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf Folgendes:

a) Förderung der erneuerbaren Energie;

b) Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienz;

c) angewandte Forschung auf dem Gebiet der Vernetzung von Datenbanken, insbesondere zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartnern der beiden Vertragsparteien;

d) Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Gemeinschaft.