Auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Libanon werden bei der Einfuhr in die Gemeinschaft die in Anhang 1 dieses Protokolls aufgeführten Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Libanon werden bei der Einfuhr in die Gemeinschaft die in Anhang 1 dieses Protokolls aufgeführten Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben.