Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Libanon werden bei der Einfuhr in die Gemeinschaft die in Anhang 1 dieses Protokolls aufgeführten Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben.