Auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Libanon werden bei der Einfuhr in die Gemeinschaft die in Anhang 1 dieses Protokolls aufgeführten Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben.
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. III Nr. 112/2006
Änderung
(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)
(1) Auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft werden bei der Einfuhr nach Libanon die in Anhang 2 dieses Protokolls aufgeführten Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben.
(2) Sofern in Anhang 2 dieses Protokolls nicht anderes bestimmt ist, gilt für den Abbau der in Absatz 1 genannten Zölle und Abgaben der Zeitplan in Artikel 9 Absatz 1 dieses Abkommens.
Die in den Anhängen 1 und 2 dieses Protokolls angegebenen Zollsenkungen gelten für den in Artikel 19 dieses Abkommens genannten Ausgangssatz.
(1) Die nach den Artikeln 1 und 2 erhobenen Zölle können gesenkt werden, wenn im Handel zwischen der Gemeinschaft und Libanon die Abgaben auf die Grunderzeugnisse gesenkt werden oder wenn die Senkung auf gegenseitige Zugeständnisse für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zurückgeht.
(2) Für die Zölle der Gemeinschaft werden die in Absatz 1 vorgesehenen Zollsenkungen an dem als Agrarteilbetrag bezeichneten Teil der Zölle vorgenommen; dieser entspricht den bei der Herstellung der betreffenden landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse tatsächlich verwendeten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und wird von den auf diese landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse erhobenen Zöllen abgezogen.
(3) Die in Absatz 1 vorgesehenen Zollsenkungen, die Liste der betreffenden Erzeugnisse und gegebenenfalls die Zollkontingente, in deren Rahmen die Zollsenkungen gelten, werden vom Assoziationsrat festgelegt.
Die Gemeinschaft und Libanon unterrichten einander über die Verwaltungsvorschriften für die unter dieses Protokoll fallenden Erzeugnisse.
Diese Vorschriften sollten die Gleichbehandlung aller Beteiligten gewährleisten und so einfach und flexibel wie möglich sein.
ANHANG 1
BETREFFEND VEREINBARUNGEN ÜBER EINFUHREN
LANDWIRTSCHAFTLICHER VERARBEITUNGSERZEUGNISSE
MIT URSPRUNG IN LIBANON IN DIE GEMEINSCHAFT
Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN) ist die Warenbezeichnung nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für die Präferenzregelung nach diesem Anhang ist der Geltungsbereich des KN-Codes zum Zeitpunkt des Erlasses des vorliegenden Rechtsaktes. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex“ ist der KN-Code zusammen mit der Warenbezeichnung für die Präferenzregelung maßgebend.
(Anm.: Tabelle ist als PDF dokumentiert.)
ANHANG 2
BETREFFEND VEREINBARUNGEN ÜBER EINFUHREN
LANDWIRTSCHAFTLICHR VERARBEITUNGSERZEUGNISSE
MIT URSPRUNG IN DER GEMEINSCHAFT
NACH LIBANON
(Anm.: Tabelle ist als PDF dokumentiert.)
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. III Nr. 112/2006 · Stammfassungkundgemacht am 03.07.2006
Fassungen ab: 01.04.2006
Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5, Anl. 1, Anl. 2
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
BGBl. III Nr. 112/2006 ↗- Regierungsvorlage 388 (XXII. GP): Vorgang ↗
- Titel Vertragstext: PDF ↗
- Vertragstext Deutsch: PDF ↗
- Datum: PDF ↗
- Unterzeichnung Vertragstext: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Deutsch: PDF ↗
- Beglaubigung: PDF ↗
- Titel Schlussakte: PDF ↗
- Schlussakte Deutsch: PDF ↗
- Datum Schlussakte: PDF ↗
- Unterzeichnung Schlussakte: PDF ↗
- Beglaubigung Schlussakte: PDF ↗
- Vertragstext Arabisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Arabisch: PDF ↗
- Vertragstext Dänisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Dänisch: PDF ↗
- Schlussakte Dänisch: PDF ↗
- Vertragstext Englisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Englisch: PDF ↗
- Schlussakte Englisch: PDF ↗
- Vertragstext Finnisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Finnisch: PDF ↗
- Schlussakte Finnisch: PDF ↗
- Vertragstext Französisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Französisch: PDF ↗
- Schlussakte Französisch: PDF ↗
- Vertragstext Griechisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Griechisch: PDF ↗
- Schlussakte Griechisch: PDF ↗
- Vertragstext Italienisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Italienisch: PDF ↗
- Schlussakte Italienisch: PDF ↗
- Vertragstext Niederländisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Niederländisch: PDF ↗
- Schlussakte Niederländisch: PDF ↗
- Vertragstext Portugiesisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Portugiesisch: PDF ↗
- Schlussakte Portugiesisch: PDF ↗
- Vertragstext Schwedisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Schwedisch: PDF ↗
- Schlusstexte Schwedisch: PDF ↗
- Vertragstexte Spanisch: PDF ↗
- Anhänge und Protokolle Spanisch: PDF ↗
- Schlussakte Spanisch: PDF ↗
- Ausschussbericht 396 (XXII. GP): Vorgang ↗
- Ausschussbericht Bundesrat 6994 (XXII. GP): Vorgang ↗
