Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tourismus

Die Prioritäten der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind folgende:

Förderung von Investitionen in den Tourismus;

Verbesserung des Fachwissens der Tourismusindustrie und Gewährleistung größerer Konsistenz der sich auf den Tourismus auswirkenden Ziele der Politik;

Förderung einer guten Verteilung des Tourismus über die Jahreszeiten;

Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Städten benachbarter Länder;

Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Erbes für den Tourismus;

Gewährleistung, dass den Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umwelt in geeigneter Weise Rechnung getragen werden;

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch Förderung höherer Professionalität.

Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).