Tourismus
Die Prioritäten der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind folgende:
Förderung von Investitionen in den Tourismus;
Verbesserung des Fachwissens der Tourismusindustrie und Gewährleistung größerer Konsistenz der sich auf den Tourismus auswirkenden Ziele der Politik;
Förderung einer guten Verteilung des Tourismus über die Jahreszeiten;
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Städten benachbarter Länder;
Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Erbes für den Tourismus;
Gewährleistung, dass den Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umwelt in geeigneter Weise Rechnung getragen werden;
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch Förderung höherer Professionalität.
Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).
