Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Energie

Die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit sind:

Förderung der erneuerbaren Energie;

Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienz;

angewandte Forschung auf dem Gebiet der Vernetzung von Datenbanken im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, insbesondere zwischen den Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft und Ägyptens;

Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Europäischen Gemeinschaft.

Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).