Verkehr
Ziel der Zusammenarbeit ist
die Umstrukturierung und Modernisierung der mit den wichtigsten transeuropäischen Verkehrsverbindungen von gemeinsamem Interesse verbundenen Straßen-, Hafen- und Flughafeninfrastruktur;
die Festlegung und Durchsetzung von Betriebsnormen, die mit den in der Gemeinschaft geltenden vergleichbar sind;
die Erneuerung der technischen Anlagen für den kombinierten Verkehr Straße/Schiene, den Containerverkehr und den Güterumschlag;
die Verbesserung des Managements der Flughäfen, der Eisenbahnen und der Luftverkehrskontrolle, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Stellen;
die Verbesserung der Navigationshilfen.
Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).
