Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landwirtschaft und Fischerei

Ziel der Zusammenarbeit ist

a) die Modernisierung und Umstrukturierung von Landwirtschaft und Fischerei, einschließlich der Modernisierung der Infrastruktur und der Ausrüstung, der Entwicklung von Verpackungs-, Lagerungs- und Vermarktungstechniken und der Verbesserung der privaten Vertriebssysteme;

b) die Diversifizierung der Produktion und der Absatzmärkte im Ausland, u.a. durch Unterstützung von Jointventures in der Agrar- und Ernährungswirtschaft;

c) die Förderung der Zusammenarbeit in Fragen der Tier- und Pflanzengesundheit und bei den Anbautechniken, um den Handel zwischen den Vertragsparteien zu erleichtern. Zu diesem Zweck findet zwischen den Vertragsparteien ein Informationsaustausch statt.

Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).