Industrielle Zusammenarbeit
Mit der Zusammenarbeit wird insbesondere folgendes gefördert und unterstützt:
Diskussion über Industriepolitik und Wettbewerbsfähigkeit in einer offenen Wirtschaft;
industrielle Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsbeteiligten in der Gemeinschaft und in Ägypten, einschließlich des Zugangs Ägyptens zu den Netzen der Gemeinschaft für Unternehmenskooperation und zu den Netzen für dezentrale Zusammenarbeit;
Modernisierung und Umstrukturierung der ägyptischen Industrie;
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Privatunternehmen zur Förderung des Wachstums und der Diversifizierung der Industrieproduktion;
Technologietransfer, Innovation und Forschung und technologische Entwicklung;
Entwicklung des Humankapitals;
Zugang zum Kapitalmarkt zur Finanzierung ertragbringender Investitionen.
Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).
