Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Die Zusammenarbeit hat das Ziel,
a) den Aufbau dauerhafter Verbindungen zwischen den Wissenschaftlern der Vertragsparteien zu unterstützen, insbesondere durch
Zugang Ägyptens zu den Gemeinschaftsprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen über die Beteiligung von Drittstaaten,
Beteiligung Ägyptens an Netzen für dezentrale Zusammenarbeit,
Förderung von Synergieeffekten zwischen Ausbildung und Forschung;
b) die Forschungskapazitäten Ägyptens auszubauen;
c) die technologische Innovation, den Transfer neuer Technologien und die Verbreitung von Know-how zu fördern.
Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).
