Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tourismus und Handwerk

Mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich wird vorrangig Folgendes angestrebt:

– Intensivierung des Informationsaustauschs über Ströme und Politik in den Bereichen Tourismus, Kurbäderwesen und Handwerk;

– Intensivierung der Ausbildung in Hotelmanagement und –verwaltung und der Ausbildung in anderen Tourismus- und Handwerksberufen;

– Förderung des Erfahrungsaustauschs, um die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu gewährleisten;

– Förderung des Jugendtourismus;

– Unterstützung Algeriens bei der besseren Nutzung seines Potenzials in den Bereichen Tourismus, Kurbäderwesen und Handwerk und bei der Verbesserung des Image seiner Tourismusprodukte;

– Unterstützung der Privatisierung.