Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Energie und Bergbau

Ziel der Zusammenarbeit im Bereich Energie und Bergbau ist

a) die Modernisierung der Einrichtungen und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um die Regulierung der Tätigkeiten und die Förderung von Investitionen zu gewährleisten;

b) die technische und technologische Modernisierung der Energie- und Bergbauunternehmen, um sie auf die Anforderungen der Marktwirtschaft und auf den Wettbewerb vorzubereiten;

c) der Ausbau der Partnerschaft zwischen algerischen und europäischen Unternehmen bei Exploration, Erzeugung, Umwandlung, Bereitstellung und Energie- und Bergbaudiensten.

Die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit sind

– die Anpassung der Einrichtungen und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeiten im Energie- und Bergbausektor an die Regeln der Marktwirtschaft durch technische und administrative Hilfe sowie Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften;

– die Unterstützung der Umstrukturierung der öffentlichen Unternehmen des Energie- und Bergbausektors;

– der Ausbau der Partnerschaft auf den Gebieten

– Exploration, Förderung und Umwandlung von Öl,

– Erzeugung von Strom,

– Verteilung von Erdölerzeugnissen,

– Herstellung von Ausrüstung und Bereitstellung von Dienstleistungen für die Herstellung von Energieerzeugnissen,

– bessere Nutzung des Bergbaupotenzials und Umwandlung;

– die Erleichterung der Durchleitung von Gas, Öl und Strom;

– die Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Gemeinschaft;

– die Einrichtung von Datenbanken in den Bereichen Energie und Bergbau;

– die Unterstützung und Förderung von Privatinvestitionen in den Energie- und Bergbausektor;

– die Umwelt, die Förderung der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz;

– die Förderung des Technologietransfers im Energie- und Bergbausektor.