Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landwirtschaft und Fischerei

Ziel der Zusammenarbeit ist die Modernisierung und gegebenenfalls Umstrukturierung der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei.

Sie konzentriert sich insbesondere auf Folgendes:

– Unterstützung der Politik zur Entwicklung und Diversifizierung der Produktion;

– Ernährungssicherung;

– integrierte Entwicklung im ländlichen Raum, u.a. Verbesserung der Grunddienstleistungen und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten;

– Förderung einer Form der Landwirtschaft und Fischerei, die der Umwelt gebührend Rechnung trägt;

– Bewertung und rationelle Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen;

– Intensivierung der Beziehungen zwischen den Unternehmen sowie den Berufs- und Fachorganisationen der Landwirtschaft, der Fischerei und der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf freiwilliger Basis;

– technische Hilfe und fachliche Ausbildung;

– Harmonisierung der Normen und Kontrollen im Bereich der Pflanzen- und Tiergesundheit;

– Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten, Austausch von Erfahrungen und Know-how im Bereich der ländlichen Entwicklung;

– Unterstützung der Privatisierung;

– Bewertung und rationelle Bewirtschaftung der Fischereiressourcen;

– Unterstützung der Forschungsprogramme.