Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Finanzdienstleistungen

Ziel der Zusammenarbeit ist die Verbesserung und Entwicklung der Finanzdienstleistungen.

Sie umfasst im Wesentlichen

– einen Informationsaustausch über Regelungen und Praktiken im Finanzbereich sowie Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen;

– Unterstützung der Reform des Bank- und Finanzwesens in Algerien, einschließlich der Entwicklung des Börsenmarktes.