Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regionale Zusammenarbeit

Damit dieses Abkommen seine Wirkung im Hinblick auf den Aufbau der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und auf der Ebene der Maghreb-Länder voll entfalten kann, bemühen sich die Vertragsparteien, Maßnahmen jeder Art, die regionale Auswirkungen haben oder an denen andere Drittstaaten beteiligt sind, insbesondere in folgenden Bereichen zu unterstützen:

a) wirtschaftliche Integration;

b) Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur;

c) Umwelt;

d) wissenschaftliche und technologische Forschung;

e) Bildung und Ausbildung;

f) Kultur;

g) Zoll;

h) regionale Einrichtungen und Durchführung gemeinsamer bzw. aufeinander abgestimmter Programme und Politiken.