Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Methoden und Modalitäten

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wird insbesondere mit folgenden Mitteln durchgeführt:

a) regelmäßiger wirtschaftlicher Dialog zwischen den Vertragsparteien, der alle Bereiche der Gesamtwirtschaftspolitik umfasst;

b) Informationsaustausch und Kommunikation;

c) Beratung, Vermittlung von Fachwissen und Ausbildung;

d) Durchführung gemeinsamer Maßnahmen;

e) technische und administrative Hilfe sowie Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften;

f) Fördermaßnahmen zugunsten der Partnerschaft, der Direktinvestitionen vor allem privater Wirtschaftsbeteiligter und der Privatisierungsprogramme.