. Stellt ein Verein einen Antrag auf Feststellung seiner Eignung und sieht der Bundesminister für Justiz keinen Anlass, eine Verordnung im Sinn des zu erlassen, so ist der Antrag mit Bescheid abzuweisen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Stellt ein Verein einen Antrag auf Feststellung seiner Eignung und sieht der Bundesminister für Justiz keinen Anlass, eine Verordnung im Sinn des zu erlassen, so ist der Antrag mit Bescheid abzuweisen.