Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Land Vorarlberg hat das Eigentum oder sonstige entsprechende Verfügungsrechte an sämtlichen für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße, LGBl.Nr. 95/2016, notwendigen Grundflächen erworben.