Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unbeschadet internationaler Vereinbarungen über die kostenlose Erteilung von Auszügen aus Personenstandsbüchern werden für Auszüge, die nach diesem Übereinkommen erteilt werden, die gleichen Gebühren erhoben wie für die nach dem innerstaatlichen Recht des ausstellenden Staates gefertigten Auszüge.