Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Versicherungsfrei sind die Kinder (eheliche, uneheliche, Wahlkinder), Kindeskinder, Eltern, Großeltern eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmers, wenn außer solchen Personen noch mindestens eine versicherungspflichtige Arbeitskraft regelmäßig im Betriebe verwendet wird.