Berücksichtigungsfähige Gastländer
Für Investitionen wird eine Garantie nach diesem Kapitel nur gewährt, wenn sie im Hoheitsgebiet eines in der Entwicklung befindlichen Mitgliedstaates vorgenommen werden sollen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Berücksichtigungsfähige Gastländer
Für Investitionen wird eine Garantie nach diesem Kapitel nur gewährt, wenn sie im Hoheitsgebiet eines in der Entwicklung befindlichen Mitgliedstaates vorgenommen werden sollen.